1. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.
  2. Im Falle einer mündlichen Übereinkunft und bei vorweisbar erbrachter Leistung über einen bestimmten (gesetzlichen) Zeitraum tritt der CH-Einzelarbeitsvertrag in Kraft.
Umfang und Gültigkeit
Liefertermin
  1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Fertigstellung möglichst genau einzuhalten.
  2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Unterlagen vollständig und gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt.
  3. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben bzw. nicht zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Zahlungskonditionen
  1. Bei Auftragserteilung ist 1/3 der absehbaren Gesamtkosten sofort zu bezahlen.
  2. Die vom Auftragnehmer vorgelegte Endrechnung ist 20 Tage nach Erhalt rein netto zahlbar.
  3. Bei sofortiger Begleichung der Faktura kann ein vorher abgesprochener Skonto gewährt werden.
  4. Bei umfangreichen Projekten werden Teilrechnungen in Höhe der bis dato erbrachten Leistungen gestellt.
  5. Arte Textora behält sich vor, bei Mahnbriefen eine Gebühr von chf 10.- bei der 2. / resp. chf 20.- bei der 3. Mahnung zu erheben.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Werkpreises des Werkgutes bleibt dieses Eigentum der Arte Textora (Eigentumsvorbehalt Art. 715 ZGB).
  7. Gerichtsstand ist beim Sitz der Arte Textora, Locarno, Schweiz
Rücktrittsrecht
  1. Bei Stornierungen nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer das Recht, die bis dahin erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu verrechnen.
  2. Höhere Gewalt und Naturkatastrophen entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neuaufsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
Weiteres
  1. Bei Daueraufträgen kann ein Festsalär ausgehandelt werden, das nach absehbarem Arbeitsaufwand und Materialverbrauch berechnet wird.