Bei Auftragserteilung ist 1/3 der absehbaren Gesamtkosten sofort zu bezahlen.
Die vom Auftragnehmer vorgelegte Endrechnung ist 20 Tage nach Erhalt rein netto zahlbar.
Bei sofortiger Begleichung der Faktura kann ein vorher abgesprochener Skonto gewährt werden.
Bei umfangreichen Projekten werden Teilrechnungen in Höhe der bis dato erbrachten Leistungen gestellt.
Arte Textora behält sich vor, bei Mahnbriefen eine Gebühr von chf 10.- bei der 2. / resp. chf 20.- bei der 3. Mahnung zu erheben.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Werkpreises des Werkgutes bleibt dieses Eigentum der Arte Textora (Eigentumsvorbehalt Art. 715 ZGB).
Gerichtsstand ist beim Sitz der Arte Textora, Locarno, Schweiz